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Kostenübernahme des Ersttrimesterscreenings als Pflicht der gesetzlichen Krankenkasse

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Das sogenannte Ersttrimenon- oder Ersttrimesterscreening (eine Untersuchung im ersten Schwangerschaftsdrittel) dient zur Erkennung von Chromosomenanomalien des noch ungeborenen Babys.

Berechnet wird das Risiko für das Vorliegen einer Chromosomenveränderung. Einflussgrößen sind: das Alter der Mutter, die Größe der Nackenfalte und die Blutwerte ß-HCG und PAPP-A.

Üblicherweise wird seitens der Gesetzlichen Krankenkassen vorgegeben, daß diese Untersuchung nicht im Umfang der Leistungspflicht enthalten ist und somit privat gezahlt werden muß.

Dies ist jedoch nicht richtig. Aus dem Gesetz ergibt sich, daß die gesetzliche Krankenkasse zur Übernahme der Kosten des Ersttrimesterscreenings in bestimmten Risikofällen verpflichtet ist.
Die Risikofälle sind dabei vom Gesetzgeber in der sogenannten Mutterschaftsrichtlinie benannt:

Nach Anamnese / ohne Befund / aus der Patientengeschichte, z.B. bei schwere Allgemeinerkrankungen der Mutter (z.B. an Niere und Leber oder erhebliche Adipositas), besondere Schwierigkeiten bei vorhergegenden Schwangerschaften, Erstgebärende unter 18 Jahren oder über 35 Jahre, Mehrgebärende über 40 Jahre, Vielgebärende mit mehr als vier Kindern;

Nach Befund / jetzige Schwangerschaft, z.B. Hypertensive Schwangerschaftserkrankungen, Anämie unter 10g/100 ml, Diabetes mellitus, Diskrepanz zwischen Uterus bzw. Kindsgröße und Schwangerschaftsdauer, Mehrlinge.

Setzen Sie sich mit mir in Verbidngung, wenn Sie Hilfe bei der Erstattung Ihrer bereits vorverauslagten Arztkosten oder bei der bereits vorab zu klärenden Übernahmepflicht der Krankenkasse benötigen sollten.