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Notbetreuung bei Schlüsselposten – SARS-CoV-2
Geschrieben am:Das Land NRW hat durch Erlaß des zuständigen Ministeriums am 13.03.2020 bestimmt, daß Schulen und Kindergärten geschlossen werden. Nur Eltern, die als Schlüsselpersonen gelten, haben ein Recht auf Notbetreuung der betreuungsbedürftigen Kinder, soweit keine andere Betreuung gewährleistet werden kann.
Entgegen der Ansicht einiger Schulen bezieht sich dieser Anspruch zum einen auch auf die Betreuung für die Zeit des Ganztages bei der offenen Ganztagsschule und nicht nur auf die Zeit des Unterrichts, wie dies von einigen Schulen weitergegeben wird.
Zudem scheint unklar zu sein, was eine Schlüsselposition im Sinne des Erlasses ist. Es werden nur einzelne Bereiche genannt, die hierunter fallen sollen, ohne auszuführen, wann eine Person tatsächlich in diesen Bereich fällt. Dies gilt z.B. für Reinigungskräfte im Krankenhaus, für Anwälte im Bereich der Justiz, Erntehelfer usw.. Hierdurch wird Schlüsselpersonen eine Notbetreuung entzogen, so daß sie gerade der Sicherungsfunktion nicht nachkommen können.
Ich berate Sie gern und leite, soweit notwendig ein gerichtliches Eilverfahren ein.