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Nutzungsuntersagung unter Androhung eines Zwangsmittels für Räume, die zur Wohnung dienen sollen, aufgrund fehlender Wasser- und Stromanschlüsse, sind rechtswidrig.

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Nicht immer ist der Eingriff von Behörden in die Lebenssituation des Bürgers gerechtfertigt.

Nutzungsuntersagungen durch die städtische Bauordnungsbehörde mit der Begründung es läge eine „Gefahr für Leib und Leben“ vor, da Wohnräume ohne Wasser- und Stromanschluss sind rechtswidrig, wie aktuell das Verwaltungsgericht Arnsberg entschied.
Denn bei einer fehlenden Versorgung von Räumlichkeiten mit Frischwasser und Strom handelt es sich nicht um einen Verstoß gegen die öffentliche Sicherheit und Ordnung i.S.d. § 3 I BauO NRW.
Die Notwendigkeit eines Einschreitens der Stadt als Bauordnungsbehörde ist daher nicht erforderlich, anderenfalls rechtswidrig.

Ich stehe Ihnen gern für eine Beratung oder die Abwehr unberechtigter Bauordnungsmaßnahmen zur Verfügung.