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Verzicht auf Kündigungsschutzklage durch Vereinbarung

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Im Falle einer Kündigung fordern die Arbeitgeber manchmal die Bestätigung vom Arbeitnehmer, daß er sämtliche Arbeitspapiere oder etwaige Geldbeträge erhalten hat, die sogenannte Ausgleichsquittung.

Diesen Umstand nutzen die Arbeitgeber mitunter, um hierin weitere Erklärungen, wie zum Beispiel den Verzicht auf die Erhebung einer Kündigungsschutzklage, unterzubringen.

Durch seine Unterschrift würde der Arbeitnehmer nun erklären, daß er sich gegen eine Kündigung nicht durch Klageerhebung verteidigen will und somit auf die Möglichkeit der gerichtlichen Feststellung der Unwirksamkeit einer Kündigung sowie der Möglichkeit der Durchsetzung einer Abfindung verzichtet.

Solche Erklärungen sind rechtlich angreifbar, da sie einen anderen Anschein als den einer Verzichtserklärung erwecken und zudem eine unangemessene Benachteiligung darstellen.

Für rechtlichen Rat und Unterstützung zur Abwehr von ausgesprochenen Kündigungen und als Vertreter im Kündigungsschutzprozeß vor dem Arbeitsgericht stehe ich Ihnen gern zur Seite.